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Dieses attraktive Doppelhaushälfte bietet auf 363 qm Grundstück und 110 qm Wohnfläche vielseitige Nutzungsmöglichkeiten. Mit insgesamt 4 Zimmern kann die Immobilie wahlweise als großzügiges Doppelhaus oder als Zwei-Parteien-Haus genutzt werden.
Das Erdgeschoss und das Dachgeschoss sind jeweils praktisch geschnitten: Jeweils eine Küche mit Einbauküche und Essbereich, ein Wohnzimmer, ein Schlafzimmer sowie ein Badezimmer sorgen für hohen Wohnkomfort.
Der zentrale Flur im Erdgeschoss verbindet alle Räume auf ideale Weise. Besonders hervorzuheben ist der helle Wintergarten, der sowohl von der Küche als auch vom Wohnzimmer zugänglich ist und direkten Ausgang in den Garten bietet – perfekt für entspannte Stunden oder gesellige Treffen.
Die flexible Raumaufteilung eröffnet nicht nur klassische Wohnmöglichkeiten, sondern auch Optionen für getrennte Wohneinheiten – ideal für Familien, Paare oder Investoren.
Objektnummer
5032
Objektart
Doppelhaushälfte
Ort
Upgant-Schott
Baujahr
1998
Verfügbar ab
nach Vereinbarung
Zimmer
4
Badezimmer
2
Balkone
1
Grundstücksfläche
ca. 363 m²
Wohnfläche
ca. 110 m²
Kaufpreis
295.000 €
Außenprovision
3,57 % inkl. gesetzl. MwSt.
Provisionshinweis
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Der Energiepass lag bei Exposéerstellung nicht vor, wird aber zur Besichtigung nachgereicht.
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Gebäude & Konstruktion:
- Ausgebautes Dachgeschoss, Spitzboden nicht ausgebaut
- Satteldach
- Geschossdecken aus Beton
- Fenster aus Kunststoff (weiß) mit Isolierglas und handbetriebenen Außenrollläden
- Haustür Kunststoff, Türzargen aus Holz
- Treppe ins Dachgeschoss aus Holz
Heizung & Sanitär:
- Gasheizung mit Fußbodenerwärmung
- Ebenerdige Duschen in EG und DG
- Waschmaschinenanschluss jeweils in den Badezimmern
- Badezimmer jeweils im EG und DG
Bodenbeläge:
- Teppich
- Fliesen
Wohnkomfort & Extras:
- Kaminofen im Erdgeschoss
- SAT-Anschluss
- Terrasse mit elektrischer Beschattung (ca. 15 Jahre)
Außenbereich & Nebengebäude:
- Ziergarten
- Carport aus Holz
- Gartenhäuschen aus Holz
- Anschluss an die öffentliche Kanalisation
Die von uns gemachten Informationen beruhen auf Angaben der Verkäuferin bzw. des Verkäufers. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben kann keine Gewähr bzw. Haftung übernommen werden. Bindend ist ausschließlich der geschlossene Kaufvertrag zwischen Verkäufer und Käufer. Weiterhin kann keine Gewähr für die baurechtlichen Genehmigungen, für mögliche Baulasten und für sonstige Lasten und Beschränkungen übernommen werden. Ein Zwischenverkauf und Irrtümer sind vorbehalten. Wir weisen auf unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen hin - durch weitere Inanspruchnahme unserer Leistungen erklären Sie die Kenntnis und Ihr Einverständnis.
GELDWÄSCHE:
Als Immobilienmaklerunternehmen ist die Nordsee Immobilien Uwe Mennenga GmbH nach § 2 Abs. 1 Nr. 14 und § 11 Abs. 1, 2 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, bei der Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen, bzw. sobald ein ernsthaftes Interesse an der Durchführung des Immobilienkaufvertrages besteht. Hierzu ist es erforderlich, dass wir nach § 11 Abs. 4 GwG die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalten (wenn Sie als natürliche Person handeln) – beispielsweise mittels einer Kopie. Bei einer juristischen Person benötigen wir eine Kopie des Handelsregisterauszugs, aus welchem der wirtschaftlich Berechtigte hervorgeht. Das Geldwäschegesetz sieht vor, dass der Makler die Kopien bzw. Unterlagen fünf Jahre aufbewahren muss. Als unser Vertragspartner haben Sie auch eine Mitwirkungspflicht nach § 11 Abs. 6 GwG.
Wir beraten Sie gerne zu Ihren individuellen Wünschen und Anforderungen an Ihr neues Zuhause. Sprechen Sie uns gerne unverbindlich zu einem ersten Kennenlern-Gespräch an.