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ZENTRAL WOHNEN; RUHIG LEBEN - IM ORTSKERN VON HAGE.
SCHICKE NEUBAUWOHNUNG | SONNENBALKON UND PKW-STELLPLATZ
Urbanes Lebensgefühl mit Stil und Charme durch moderne Architektur- und Farbsprache.
Objektnummer
5006
Objektart
Wohnung
Ort
Hage
Baujahr
2023
Zustand
Erstbezug
Zimmer
3
Schlafzimmer
1
Badezimmer
1
Balkone
1
Wohnfläche
ca. 73,34 m²
Kaufpreis
299.000 €
Außenprovision
3,57 % inkl. gesetzl. Umsatzsteuer
Provisionshinweis
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Der Energiepass lag bei Exposéerstellung nicht vor, wird aber zur Besichtigung nachgereicht.
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- Heller, offener Koch-/Wohn- und Essbereich mit Zugang zum Sonnenbalkon
- Moderne Einbauküche mit Vollausstattung
- 2 Schlafzimmer und Abstellraum
- Modernes Tageslicht-Duschbad mit WC
- Gäste-Toilette
Zusätzlich zur angegebenen Wohnfläche verfügt die Wohnung über einen Spitzboden, der als Nutzfläche (ca. 15 m²) verwendet werden kann und vielseitige Nutzungsmöglichkeiten bietet:
- PKW-Stellplatz
- Externer Abstellraum
- Ruhiges Wohnen im Ortszentrum vom Luftkurort Hage
- Energiesparende Luftwärmepumpe
- Wärmeverteilung durch Fußbodenheizung
- Dezentrale Wohnraum-Lüftungsanlage
Miteigentum nach WEG im 4-Parteienhaus
Erstbezug!
Hinweis: Alle Innenaufnahmen aus baugleichem Musterhaus.
Die von uns gemachten Informationen beruhen auf Angaben der Verkäuferin bzw. des Verkäufers. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben kann keine Gewähr bzw. Haftung übernommen werden. Bindend ist ausschließlich der geschlossene Kaufvertrag zwischen Verkäufer und Käufer. Weiterhin kann keine Gewähr für die baurechtlichen Genehmigungen, für mögliche Baulasten und für sonstige Lasten und Beschränkungen übernommen werden. Ein Zwischenverkauf und Irrtümer sind vorbehalten. Wir weisen auf unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen hin - durch weitere Inanspruchnahme unserer Leistungen erklären Sie die Kenntnis und Ihr Einverständnis.
GELDWÄSCHE:
Als Immobilienmaklerunternehmen ist die Nordsee Immobilien Uwe Mennenga GmbH nach § 2 Abs. 1 Nr. 14 und § 11 Abs. 1, 2 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, bei der Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen, bzw. sobald ein ernsthaftes Interesse an der Durchführung des Immobilienkaufvertrages besteht. Hierzu ist es erforderlich, dass wir nach § 11 Abs. 4 GwG die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalten (wenn Sie als natürliche Person handeln) – beispielsweise mittels einer Kopie. Bei einer juristischen Person benötigen wir eine Kopie des Handelsregisterauszugs, aus welchem der wirtschaftlich Berechtigte hervorgeht. Das Geldwäschegesetz sieht vor, dass der Makler die Kopien bzw. Unterlagen fünf Jahre aufbewahren muss. Als unser Vertragspartner haben Sie auch eine Mitwirkungspflicht nach § 11 Abs. 6 GwG.
Wir beraten Sie gerne zu Ihren individuellen Wünschen und Anforderungen an Ihr neues Zuhause. Sprechen Sie uns gerne unverbindlich zu einem ersten Kennenlern-Gespräch an.