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ZENTRAL GELEGENES BAUGRUNDSTÜCK IM LUFTKURORT HAGE | VOLL ERSCHLOSSEN
- Kurzfristige Bebauung möglich !!!
- Bebauungsoptionen gemäß Bebauungsplan
- Kein Bauzwang
Auf Wunsch stellen wir selbstverständlich auch Kontakte zu kompetenten Bau- und Handwerksbetrieben her.
Objektnummer
5005
Objektart
Grundstück
Ort
Hage
Grundstücksfläche
ca. 1.217 m²
Kaufpreis
139.000 €
Außenprovision
4,5 % inkl. gesetzl. Umsatzsteuer
Provisionshinweis
Sollten Sie dieses, von uns nachgewiesenes, Objekt per notariellen Kaufvertrag kaufen, ist von Ihnen als Käufer eine Provision an uns zu zahlen. Die Höhe der Provision entnehmen Sie bitte diesem Exposé. Durch Ihre Anforderung von Informationen zu diesem Objekt haben Sie Ihre Verpflichtung zur Zahlung der Käuferprovision ausdrücklich anerkannt. Alle Objektangaben sind ohne Gewähr und basieren ausschließlich auf Informationen, die uns von unserem Auftraggeber zur Verfügung gestellt wurden. Wir sind nicht verpflichtet, Angaben, die wir vom Eigentümer oder von Dritten erhalten zu überprüfen. Eine Garantie oder Haftung für deren Richtigkeit und Vollständigkeit können wir deshalb nicht übernehmen. Zwischenzeitlicher Verkauf, Irrtum sowie Änderungen bleiben vorbehalten.
Ein Energieausweis ist für diese Immobilie nicht erforderlich.
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Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplans Nr. 02.35 der Gemeinde Hage. Der Plan regelt verbindlich die zulässige Nutzung, Bauweise, Geschossflächen und Gebäudemaße für das Plangebiet. Dadurch wird eine geordnete und attraktive Wohnumgebung gewährleistet und die baurechtliche Planungssicherheit für Bauherren sichergestellt.
Zusätzlich berücksichtigt der Bebauungsplan Verkehrsflächen, Erschließung sowie Grün- und Sonderflächen und bildet die Grundlage für die harmonische Integration neuer Gebäude in das bestehende Umfeld. Die klaren Festsetzungen schaffen sowohl architektonische als auch funktionale Orientierung und ermöglichen eine rechtlich abgesicherte Umsetzung von Bauprojekten.
Die vollständigen Unterlagen des Bebauungsplans können bei der Gemeinde Hage eingesehen werden und bieten detaillierte Informationen zu allen baurechtlichen Rahmenbedingungen.
Die von uns gemachten Informationen beruhen auf Angaben der Verkäuferin bzw. des Verkäufers. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben kann keine Gewähr bzw. Haftung übernommen werden. Bindend ist ausschließlich der geschlossene Kaufvertrag zwischen Verkäufer und Käufer. Weiterhin kann keine Gewähr für die baurechtlichen Genehmigungen, für mögliche Baulasten und für sonstige Lasten und Beschränkungen übernommen werden. Ein Zwischenverkauf und Irrtümer sind vorbehalten. Wir weisen auf unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen hin - durch weitere Inanspruchnahme unserer Leistungen erklären Sie die Kenntnis und Ihr Einverständnis.
GELDWÄSCHE:
Als Immobilienmaklerunternehmen ist die Nordsee Immobilien Uwe Mennenga GmbH nach § 2 Abs. 1 Nr. 14 und § 11 Abs. 1, 2 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, bei der Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen, bzw. sobald ein ernsthaftes Interesse an der Durchführung des Immobilienkaufvertrages besteht. Hierzu ist es erforderlich, dass wir nach § 11 Abs. 4 GwG die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalten (wenn Sie als natürliche Person handeln) – beispielsweise mittels einer Kopie. Bei einer juristischen Person benötigen wir eine Kopie des Handelsregisterauszugs, aus welchem der wirtschaftlich Berechtigte hervorgeht. Das Geldwäschegesetz sieht vor, dass der Makler die Kopien bzw. Unterlagen fünf Jahre aufbewahren muss. Als unser Vertragspartner haben Sie auch eine Mitwirkungspflicht nach § 11 Abs. 6 GwG.
Wir beraten Sie gerne zu Ihren individuellen Wünschen und Anforderungen an Ihr neues Zuhause. Sprechen Sie uns gerne unverbindlich zu einem ersten Kennenlern-Gespräch an.